Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Buchungen von Tanz- und Seminarangeboten im Bereich Jugend benötigen wir eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Diese wird – zusammen mit der Buchungsbestätigung – per Post an die bei der Buchung angegebene Adresse versendet.
Bitte geben Sie die unterschriebene Erklärung Ihrer Tochter/Ihrem Sohn zu einer der ersten Tanzstunden zur Abgabe bei uns mit.
Unsere Bedingungen (Specials, Workshops, Seminare)
Die Anmeldung zu Seminaren, Workshops oder einem Knigge-Dinner ist verbindlich und verpflichtet zur Vorauszahlung des vollen Honorares.
Wenn ich/wir krank werde(n)
Sollte(n) ich/wir, durch ein ärztliches Attest nachweisbar, nicht an dem von mir/uns gebuchten Seminar teilnehmen können erhalte(n) ich/wir eine Gutschrift über die gezahlten Honorare. Diese Gutschrift kann dann zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Eine Rückzahlung von Honoraren ist nicht möglich.
Wie kann ich/wie können wir zahlen
Die Honorare können unkompliziert per Lastschrift eingezogen werden. Bei Überweisungen oder Barzahlungen sind ausschließlich im Voraus über die Komplettsumme möglich.
Was sonst noch zu beachten ist
Änderungen der Angebote und Termine bleiben vorbehalten. Die Ausübung des Tanzens bzw. der Besuch unserer Seminare in unseren Räumen, sowie in Fremdräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeiter verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung.
Bei Buchung eines Tischsitten-Seminares weise ich die Tanzschule frühzeitig – spätestens bis eine Woche vor Seminartermin – auf eventuelle Nahrungsmittelunverträglichkeiten hin. Diese wird die Tanzschule dann an den entsprechenden Gastronomen weiterleiten und ist somit nicht haftbar zu machen.
Unsere Bedingungen (bei Verträgen mit automatischer Verlängerung)
Sollte mir/uns wider Erwarten das Tanzen keine Freude bereiten, kann ich 6 Wochen vor Ablauf der stillschweigend verlängerten Vertragsdauer schriftlich kündigen.
Wenn ich/wir krank werde(n)
Sollte(n) ich/wir, durch ein ärztliches Attest nachweisbar, über einen längeren Zeitraum krank werden, so brauche(n) ich/wir nach der vierten Krankheitswoche keinen Tanzbeitrag zu zahlen. Die Vertragsdauer verlängert sich dann um die Zeit, in der der Beitrag ruhte.
Wie kann ich/können wir zahlen
Der Tanzbeitrag kann für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit im Voraus bar oder per Überweisung bezahlt werden. Monatliche Zahlung ist nur per Bankeinzug möglich. Komme(n) ich/wir für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zur Zahlung fällig.
Was sonst noch zu beachten ist
Änderung der Tanzangebote und Termine bleiben vorbehalten. Während der Schulferien in NRW bieten wir anstelle der wöchentlichen Unterrichtseinheiten ein attraktives Ferienprogramm. Die Ausübung des Tanzens in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeiter verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung.
Wenn ich/wir ganz aufhören muß/müssen
Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel oder nachträglich eintretender Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht, kann ich/können wir, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündigen. (Gilt auch für feste/n Tanzpartner/in.)